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   BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B   

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https://dejure.org/2021,12946
BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B (https://dejure.org/2021,12946)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B (https://dejure.org/2021,12946)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2021 - B 13 R 50/20 B (https://dejure.org/2021,12946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Sollte die bereits im Berufungsverfahren anwaltlich vertretene Klägerin zudem einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 103 Satz 1 Halbsatz 1 SGG ) rügen wollen, indem das LSG ihrem mit Schriftsatz vom 6.5.2019 gestellten Antrag auf Einholung eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens nicht gefolgt sei, legt sie jedenfalls nicht dar, diesen Antrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG nicht nur gestellt, sondern auch zumindest hilfsweise aufrechterhalten zu haben (vgl zu dieser Darlegungsanforderung etwa BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschlüsse vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R, B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein entscheidungstragender Rechtssatz oder mehrere derartige Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 15 ff mwN) .

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    b) Mit ihrem Vorbringen, das LSG habe nicht hinreichend geprüft, ob bei ihr eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R) vorliege, macht die Klägerin der Sache nach den Zulassungsgrund der Divergenz geltend.
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Dass ein Beteiligter das angegriffene Urteil für inhaltlich falsch hält, kann indes nicht zur Revisionszulassung führen (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Im Übrigen sind die Gerichte nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; sie müssen nur das wesentliche, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 304 f = juris RdNr 9 ff mwN; BVerfG Beschluss vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) .
  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Bei vom Gericht entgegengenommenen Vorbringen der Beteiligten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ausführungen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen worden sind (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - juris RdNr 14 f) .
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein entscheidungstragender Rechtssatz oder mehrere derartige Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 15 ff mwN) .
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Das Recht auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen; es verpflichtet sie nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Dass ein Beteiligter das angegriffene Urteil für inhaltlich falsch hält, kann indes nicht zur Revisionszulassung führen (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 50/20 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des Berufungsgerichts ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B - juris RdNr 5; jüngst BSG Beschluss vom 9.12.2019 - B 13 R 259/19 B - juris RdNr ) .
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 28/17 R

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 25.10.2017 - B 1 KR 18/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 09.12.2019 - B 13 R 259/19 B

    Anerkennung einer Beitragszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 44/19 B
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